Der Begriff Exterritorialität beschreibt die Rechtsstellung von Personen oder Institutionen, die außerhalb des Hoheitsgebietes ihres eigenen Staates handeln oder sich aufhalten. Exterritoriale Personen oder Institutionen unterliegen nicht der Gerichtsbarkeit des Gaststaates, sondern behalten ihre eigene Rechtsordnung bei. Dies kann beispielsweise bei Botschaften, Konsulaten oder internationalen Organisationen der Fall sein. Die Exterritorialität dient dem Schutz der diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten und gewährleistet die Handlungsfreiheit und Unabhängigkeit bestimmter Personen oder Institutionen. Sie ermöglicht es diesen, ihre Funktionen ungehindert auszuüben, ohne den Gesetzen des Gaststaates zu unterliegen.