Grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff des Zivilrechts, der eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit beschreibt. Sie liegt vor, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt. Grobe Fahrlässigkeit wird unter anderem dann angenommen, wenn eine Person bewusst und in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsvorschriften verstößt oder eine objektiv hohe Gefahr herbeiführt. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Geschädigte einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wobei aber in der Regel eine Haftungsbeschränkung besteht. In strafrechtlicher Hinsicht kann grobe Fahrlässigkeit zu einer Strafverschärfung führen.