Fahrlässigkeit ist ein juristischer Begriff, der das unbeabsichtigte, aber vorwerfbare Verursachen eines Schadens durch ein pflichtwidriges Verhalten beschreibt. Fahrlässiges Handeln liegt vor, wenn eine Person die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch einen Schaden herbeiführt. Fahrlässigkeit kann in verschiedenen Grade eingeteilt werden (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit) und kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei Fahrlässigkeit haftet der Verursacher für den verursachten Schaden und kann zur Zahlung von Schadensersatz oder zur Strafverfolgung herangezogen werden.