Die absolute Fahruntauglichkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen grundsätzlich ungeeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Dabei handelt es sich um dauerhafte oder langfristige körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die die Verkehrssicherheit gefährden könnten. Typische Gründe für eine absolute Fahruntauglichkeit sind schwere neurologische Erkrankungen, etwa Demenz oder fortgeschrittene Epilepsie. Personen mit absoluter Fahruntauglichkeit dürfen keinesfalls ein Fahrzeug führen und sind dazu verpflichtet, ihren Führerschein abzugeben und gegebenenfalls ein ärztliches Gutachten vorzulegen, um die Fahreignung wiederherzustellen.