Die Fallpauschale ist eine in der juristischen Honorarabrechnung verwendete Gebührenform, bei der eine bestimmte Leistung oder ein Fall mit einem festen Pauschalbetrag honoriert wird. Anstelle einer detaillierten Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand und Zeitaufwand wird somit für eine spezifische Dienstleistung ein vorher festgelegter Betrag berechnet. Die Fallpauschale kommt oft bei standardisierten und häufig wiederkehrenden juristischen Angelegenheiten zum Einsatz, bei denen ein hoher Grad an Vorhersehbarkeit besteht. Beispiele für Fallpauschalen können die Erstellung eines Testaments, die Abwicklung einer einfachen Scheidung oder die Beantragung einer bestimmten behördlichen Genehmigung sein. Die genaue Höhe der Fallpauschale variiert je nach Anwalt, Kanzlei oder Rechtsanwaltskammer.