Das Familienpflegezeitgesetz (FpfZG) regelt den Anspruch von Beschäftigten auf eine Familienpflegezeit. Bei einer Familienpflegezeit haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren oder sogar ganz auszusetzen, um einen nahen Angehörigen pflegen zu können. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf besser zu gewährleisten. Während der Familienpflegezeit erhalten die Beschäftigten ein zinsloses Darlehen, um den damit verbundenen Einkommensverlust auszugleichen. Das Familienpflegezeitgesetz dient somit der Unterstützung von pflegenden Angehörigen und der Förderung der familialen Pflege.