Die Familienversicherung ermöglicht es, Familienmitglieder von Versicherungsnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitzuversichern. Dies gilt insbesondere für Ehegatten, Kinder, aber auch für Eltern oder Enkelkinder. Voraussetzungen für eine Familienversicherung sind unter anderem ein bestimmtes Einkommen der mitzuversichernden Personen sowie keine eigene Krankenversicherung. Die Familienversicherung dient der Absicherung der Familie im Krankheitsfall und ermöglicht den Zugang zur medizinischen Versorgung ohne zusätzliche Kosten. Sie ist eine Form der Solidarität innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung und wird durch die entsprechenden Krankenkassen verwaltet.