Das Fernmeldegeheimnis ist ein Grundrecht, das den Schutz der Vertraulichkeit von Telekommunikation gewährleistet. Es besagt, dass der Inhalt von Telekommunikation wie Telefonate, E-Mails oder Chats grundsätzlich nicht von Dritten abgehört, mitgelesen oder gespeichert werden darf. Das Fernmeldegeheimnis gilt für sämtliche Telekommunikationsmittel, unabhängig von der Technologie oder dem verwendeten Gerät. Auch Anbieter von Telekommunikationsdiensten und staatliche Behörden sind verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis sind strafbar und können sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgt werden.