Die Finanzgerichtsbarkeit umfasst die Gerichte, die für die Lösung von Streitigkeiten im Bereich des Steuerrechts zuständig sind. Sie stellt eine eigenständige Gerichtsbarkeit dar, die unabhängig von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit agiert.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist in den jeweiligen Finanzgerichtsgesetzen der Länder geregelt. In der Regel besteht sie aus einem Finanzgericht als erster Instanz und einem obersten Finanzgericht als Revisionsinstanz. Die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sind spezialisierte Fachgerichte, die über eine besondere Expertise im Steuerrecht verfügen.

Die Aufgaben der Finanzgerichte umfassen die Entscheidung über Klagen gegen Steuerbescheide, steuerrechtliche Streitigkeiten zwischen Bürgern und Finanzbehörden sowie Klagen gegen behördliche Maßnahmen im Steuerrecht.

Die Entscheidungen der Finanzgerichte sind grundsätzlich bindend und können nur im Rahmen der gesetzlich festgelegten Rechtsmittel angefochten werden.