Die Föderalismusreform bezeichnet eine grundlegende Reform des föderalen Systems eines Staates. Hierbei wird die Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Zentralstaat und den einzelnen Ländern oder Regionen neu geregelt. Das Ziel einer Föderalismusreform besteht meist darin, die Verteilung der Macht und Zuständigkeiten zwischen den Ebenen effizienter und gerechter zu gestalten.

In Deutschland fand die bislang letzte Föderalismusreform im Jahr 2006 statt. Infolgedessen wurden viele Zuständigkeiten vom Bund auf die Länder übertragen, um die Handlungsfähigkeit der Länder zu stärken und den Bundesrat als Vertretung der Länder zu entlasten. Die Reform betraf unter anderem Bildungs- und Kulturpolitik, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Raumordnung.

Föderalismusreformen können aufgrund der komplexen staatlichen Strukturen eines Landes langwierige Prozesse sein. Sie erfordern politischen Konsens zwischen den verschiedenen Ebenen und gegebenenfalls Verfassungsänderungen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis von zentraler Steuerung und regionaler Autonomie zu erreichen.