Im juristischen Kontext bezeichnet der Begriff Fraktion eine organisierte Gruppe von Abgeordneten in einem parlamentarischen Gremium. Fraktionen sind häufig in Parlamenten anzutreffen und dienen der politischen Zusammenarbeit von Abgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten und Zielen. Durch den Zusammenschluss in einer Fraktion können die Abgeordneten ihre politischen Interessen besser verfolgen und gemeinsame Strategien entwickeln. Fraktionen haben oft einen formalen Rahmen und eine eigene Organisation, die es ihnen ermöglicht, effektiv im politischen Prozess zu agieren. Zudem ermöglichen Fraktionen den Abgeordneten den Zugang zu Ressourcen, wie beispielsweise Expertise oder finanzielle Mittel. Fraktionen können eine wichtige Rolle bei der Gesetzgebung spielen, da sie durch ihre Stärke und ihre stimmberechtigten Mitglieder Einfluss auf Entscheidungen nehmen können.