Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein Teilbereich des deutschen Rechtssystems, der sich mit Angelegenheiten befasst, bei denen die Beteiligten freiwillig gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen können, um ihre persönlichen, familiären oder finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Anders als in der streitigen Gerichtsbarkeit, in der es um Auseinandersetzungen zwischen Parteien geht, handelt es sich bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit um ein Verfahren, bei dem die Rechte und Interessen einzelner Personen geschützt und gewahrt werden sollen.Besonders häufig ist die freiwillige Gerichtsbarkeit im Bereich des Familienrechts anzutreffen, etwa bei Adoptionen, Vormundschaften oder Namensänderungen. Aber auch bei erbrechtlichen Angelegenheiten oder der Einrichtung einer Betreuung kann die freiwillige Gerichtsbarkeit zum Einsatz kommen. In diesen Fällen entscheidet das Gericht auf Antrag einer Person über die rechtliche Situation und wirkt entsprechende Rechtsakte – wie zum Beispiel eine Adoption – aus.Ein besonderes Merkmal der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht darin, dass das Gericht bei seiner Entscheidung einen Ermessensspielraum hat und nach dem Grundsatz des Wohls der betroffenen Personen handeln kann.