Die Freizügigkeit ist ein Grundrecht, das im deutschen Verfassungsrecht verankert ist. Sie ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich frei innerhalb des eigenen Landes und in der Europäischen Union zu bewegen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und ihren Aufenthaltsort zu wechseln.Im nationalen Kontext ermöglicht die Freizügigkeit den Bürgerinnen und Bürgern, sich in Deutschland frei zu bewegen und ihren Wohnsitz innerhalb des Landes zu verlegen. Sie haben das Recht, ihren Arbeitsplatz frei zu wählen und auch in anderen Bundesländern zu arbeiten. Die Freizügigkeit ermöglicht es ihnen auch, zu studieren oder eine Ausbildung in einem anderen Bundesland anzutreten.Auf europäischer Ebene garantiert die Freizügigkeit den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat niederzulassen, zu arbeiten und ihren Aufenthaltsort frei zu wählen. Diese Freizügigkeit gilt nicht nur für Arbeitskräfte, sondern auch für Studenten, Rentner und Selbständige.Sofern keine besonderen gesetzlichen Regelungen vorliegen, darf die Freizügigkeit nur aus zwingenden öffentlichen Interessen eingeschränkt werden. Der Schutz der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit oder der nationale Sicherheit können solche Interessen sein, die eine Einschränkung der Freizügigkeit rechtfertigen.