Die Frühförderung im juristischen Kontext bezieht sich auf Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, Kinder oder Jugendliche mit besonderem Förderbedarf bereits frühzeitig zu unterstützen und ihnen die bestmögliche Entwicklung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei geht es in erster Linie um die Bereiche Bildung, Gesundheit und soziale Integration.

Frühförderungsmaßnahmen werden in der Regel von spezialisierten Einrichtungen wie zum Beispiel Frühförderstellen, Kindergärten, Schulen oder Therapiezentren angeboten. Sie umfassen eine Vielzahl von Angeboten wie Frühförderung in Gruppen, Einzelförderung, Therapien, Beratungen für die Eltern sowie Unterstützung bei der Vermittlung weiterführender Hilfen und Maßnahmen.

Die Rechtsgrundlage für die Frühförderung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt und kann in den jeweiligen Frühförderungsgesetzen nachgelesen werden. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf die bestmögliche Unterstützung erhalten und ihre Entwicklungspotenziale bestmöglich entfalten können, um später ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.