Eine gebundene Norm ist eine Norm, die bestimmte Verpflichtungen oder Handlungsoptionen vorgibt und keinen Spielraum für eine andere Lösung lässt. Sie ist bindend und verpflichtet die betroffenen Personen oder Institutionen zur Erfüllung der vorgegebenen Verpflichtungen.

Gebundene Normen sind in vielen Rechtsgebieten zu finden, zum Beispiel im Strafrecht oder im Verwaltungsrecht. Sie dienen der Rechtssicherheit, indem sie eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten.

Die gebundene Norm unterscheidet sich von der Ermessensnorm, bei der den betroffenen Personen oder Institutionen ein gewisser Spielraum eingeräumt wird. Bei einer gebundenen Norm besteht dagegen keine Möglichkeit, von der vorgegebenen Lösung abzuweichen.

Die genaue Ausgestaltung der gebundenen Normen ist im jeweiligen Rechtsgebiet zu finden und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein.