Die Gefährdungshaftung ist eine besondere Form der Haftung im Zivilrecht. Im Gegensatz zur Verschuldenshaftung haftet der Schädiger nicht aufgrund eines vorwerfbaren Verhaltens, sondern aufgrund der Gefährlichkeit seines Handelns oder seines Besitzes. Ein typisches Beispiel für eine Gefährdungshaftung ist die Halterhaftung im Straßenverkehr. Gemäß §7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haftet der Halter eines Fahrzeugs für Schäden, die durch dieses Fahrzeug verursacht werden, auch wenn er selbst nicht schuldhaft gehandelt hat. Die Gefährdungshaftung dient dem Schutz von potenziellen Geschädigten und erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.