Die Gemeinde ist eine rechtlich definierte Einheit auf lokaler Ebene. Sie ist Teil einer größeren Verwaltungseinheit, wie beispielsweise einer Stadt oder einer Gemeinde. Die Gemeinde hat eine eigene rechtliche Persönlichkeit und ist daher in der Lage, Rechte und Pflichten zu haben und Verträge abzuschließen.

Die Gemeinde ist in der Regel für bestimmte Aspekte des öffentlichen Lebens und der öffentlichen Verwaltung zuständig. Dazu gehören beispielsweise die Planung und der Bau von Straßen und öffentlichen Gebäuden, die Bereitstellung von Wasser und Abwasser, die Erhebung von Steuern und Gebühren, die Pflege von Grünflächen und Parks sowie die Bereitstellung von Bildungseinrichtungen.

Die Gemeinde wird häufig durch einen gewählten Rat oder eine Verwaltung geführt. Dieser Rat setzt sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammen, die in der Gemeinde leben und von den Einwohnern gewählt wurden. Der Gemeinderat trifft Entscheidungen im Namen der Gemeinde und legt die Richtlinien und Prioritäten für die Gemeinde fest.