Der Begriff „gemeinsame Einrichtung“ bezieht sich auf eine Institution oder Organisation, die von mehreren Parteien gemeinsam geschaffen und/oder betrieben wird. Diese Einrichtungen dienen in der Regel einem bestimmten Zweck oder Ziel, das von den beteiligten Parteien gemeinsam festgelegt wird.

In Bezug auf das Recht kann eine gemeinsame Einrichtung beispielsweise eine Institution sein, die von mehreren Ländern oder Verwaltungseinheiten getragen wird, um bestimmte Aufgaben oder Dienstleistungen zu erfüllen. Dies kann die Zusammenarbeit bei der Verwaltung von öffentlichen Ressourcen, die Förderung des Handels oder die Bereitstellung von Infrastruktur umfassen.

Die Organisation und Verwaltung einer gemeinsamen Einrichtung wird in der Regel durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung geregelt, die von den beteiligten Parteien unterzeichnet wird. Dieser Vertrag legt die Struktur, die Zuständigkeiten und die Finanzierung der Einrichtung fest und regelt die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Parteien.