Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist der zentrale Bereich des Rechtssystems, in dem Streitigkeiten zwischen den Beteiligten entschieden werden. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die verschiedenen Gerichtszweige wie das Strafgericht, das Zivilgericht oder das Verwaltungsgericht. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit werden rechtliche Streitigkeiten nach dem Verfahrensrecht und unter Beachtung geltender Gesetze und Vorschriften ausgetragen.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in der Regel zuständig für zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten, wie beispielsweise Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzklagen, Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Die Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sind in der Regel öffentlich und bieten den Beteiligten die Möglichkeit, ihre Ansichten und Argumente vorzubringen und Beweismittel vorzulegen.

In der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es verschiedene Instanzen, bei denen die Entscheidungen der unteren Instanzen überprüft werden können. Das oberste Gericht in Deutschland ist der Bundesgerichtshof. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtssystems und gewährleistet den Rechtsschutz und die Durchsetzung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft.