Der Gerichtsbescheid ist eine Entscheidung eines Gerichts, die im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ohne mündliche Verhandlung ergeht. Er dient der schnelleren und kostengünstigeren Klärung von Rechtsstreitigkeiten, bei denen keine umfassende Beweisaufnahme oder mündliche Verhandlung erforderlich ist.

Ein Gerichtsbescheid wird auf Antrag einer Partei oder auch von Amts wegen vom Gericht erlassen. Inhaltlich ergeht er oft, wenn keine Tatsachen streitig sind und die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts klar ist. Der Bescheid wird den Parteien schriftlich zugestellt und ist grundsätzlich sofort vollstreckbar.

Wird ein Gerichtsbescheid erlassen, besteht die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist dagegen Rechtsmittel einzulegen. Hierbei kann die Partei die Überprüfung durch das zuständige Berufungs- oder Revisionsgericht beantragen. Dadurch wird die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.

Der Gerichtsbescheid stellt eine Alternative zum Urteil dar und wird vor allem in Fällen angewendet, in denen eine schnellere Entscheidung notwendig ist und keine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich ist.