Der Gerichtsstand bezeichnet den räumlichen Bereich, in dem ein bestimmtes Gericht für die Zuständigkeit eines Rechtsstreits zuständig ist. Der Gerichtsstand wird nach den Regelungen des Gerichtsstandsrechts bestimmt, welche in der Zivilprozessordnung festgelegt sind.

Der Gerichtsstand regelt, welches Gericht für die Durchführung eines Prozesses zuständig ist. Dabei wird zwischen örtlichem, funktionalem und internationalem Gerichtsstand unterschieden.

Der örtliche Gerichtsstand bestimmt, welches Gericht für den Rechtsstreit zuständig ist, basierend auf dem Wohnsitz oder Sitz einer der Parteien. Der funktionale Gerichtsstand bezieht sich auf die Zuständigkeit eines Gerichts aufgrund des Sachverhalts oder der Art des Rechtsstreits. Der internationale Gerichtsstand betrifft die Frage, welches Gericht zuständig ist, wenn eine internationale Rechtsverletzung vorliegt oder wenn das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien einen internationalen Bezug hat.

Der Gerichtsstand hat somit eine elementare Bedeutung für die ordnungsgemäße Durchführung eines Rechtsstreits. Er stellt sicher, dass der Prozess vor einem kompetenten und zuständigen Gericht geführt wird und ermöglicht somit eine effiziente und gerechte Rechtsprechung.