Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist ein Gesetz in Deutschland, das die Organisation und die Zuständigkeiten der Gerichte regelt. Es bildet zusammen mit der Zivilprozessordnung (ZPO) und der Strafprozessordnung (StPO) die Grundlage für das deutsche Prozessrecht.

Das GVG regelt unter anderem die Einrichtung der Gerichte, die Besetzung der Senate, die Zuständigkeiten der Gerichte und die Verfahrensregeln. Es definiert die verschiedenen Gerichtsbarkeiten wie die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichtsbarkeit.

Das GVG legt fest, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit aus den Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten besteht. Es definiert auch die Zuständigkeit der verschiedenen Gerichtsbarkeiten in bestimmten Rechtsstreitigkeiten, wie beispielsweise in Zivil- und Strafprozessen.

Das Gerichtsverfassungsgesetz ist von großer Bedeutung für die Organisation und die effiziente Durchführung der Gerichtsverfahren in Deutschland. Es stellt sicher, dass die Zuständigkeiten klar definiert sind und dass die Gerichte mit qualifizierten Richtern und Richterinnen besetzt sind.