Eine geringfügige Beschäftigung, auch bekannt als Minijob, bezieht sich auf eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt einen bestimmten monatlichen Betrag nicht überschreitet. In Deutschland gelten für geringfügige Beschäftigungen besondere Regelungen.

Die geringfügige Beschäftigung ermöglicht es Arbeitnehmern, neben einer Hauptbeschäftigung oder anderen Einkommensquellen zusätzliches Einkommen zu erzielen. Geringfügig Beschäftigte sind in der Regel in der Sozialversicherung befreit oder zahlen reduzierte Beiträge.

Es gibt zwei Arten von geringfügigen Beschäftigungen: die geringfügig entlohnte Beschäftigung im gewerblichen Bereich und die geringfügig entlohnte Beschäftigung im Privathaushalt. Im gewerblichen Bereich beträgt die Verdienstgrenze monatlich 450 Euro, während sie im Privathaushalt bei 450 Euro oder 900 Euro liegt, je nachdem, ob der Arbeitgeber in den Haushalt einbezogen ist.

Die geringfügige Beschäftigung bietet Arbeitnehmern eine flexible Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu erzielen, und ermöglicht es Arbeitgebern, Arbeitskräfte zu geringen Kosten einzusetzen. Es gibt jedoch einige rechtliche Regelungen, die sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern beachtet werden müssen, um die Vorteile der geringfügigen Beschäftigung zu nutzen und potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.