Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Person, rechtlich wirksame Geschäfte abzuschließen. Im deutschen Recht ist grundsätzlich jeder Mensch geschäftsfähig, es sei denn, er ist minderjährig, geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig.

Minderjährige unter 7 Jahren gelten als geschäftsunfähig. Kinder im Alter von 7 bis 18 Jahren gelten als beschränkt geschäftsfähig. Sie können nur Geschäfte abschließen, die für sie altersgemäß üblich sind und bei denen sie keine großen finanziellen Risiken eingehen.

Volljährige Personen sind grundsätzlich voll geschäftsfähig. Sie können alle Geschäfte abschließen, solange sie nicht durch eine gerichtliche Entscheidung als geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig erklärt wurden.

Die Geschäftsfähigkeit ist ein wichtiger Grundsatz des deutschen Rechts und schützt Personen vor unüberlegten oder nachteiligen Geschäften. Minderjährige und beschränkt geschäftsfähige Personen werden vor übermäßigen finanziellen Belastungen geschützt, während voll geschäftsfähige Personen eigenverantwortlich handeln können.