Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist eine gesetzliche Regelung im deutschen Zivilrecht, die besagt, dass eine Person, die ein Geschäft für einen anderen unentgeltlich und ohne dessen Auftrag führt, Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen hat. Findet die Geschäftsführung ohne Auftrag aufgrund eines Vertrages statt, spricht man von einem Geschäftsführungsvertrag.

Die GoA hat zur Folge, dass eine Person, die in fremdem Interesse gehandelt hat, nicht auf den Kosten ihrer Handlung sitzen bleibt. Sie kann ihre Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Materialkosten, vom Auftraggeber ersetzt verlangen.

Die GoA ist ein bedeutsames Instrument des deutschen Rechts, um sicherzustellen, dass Personen, die im Interesse eines anderen handeln, angemessen entschädigt werden. Sie fördert die wirtschaftliche Zusammenarbeit und ermöglicht es auch Personen, die keinen Vertrag mit dem Auftraggeber haben, ihre Aufwendungen geltend zu machen.

Die Geschäftsführung ohne Auftrag ist ein Beispiel für die Vielfalt und Flexibilität des deutschen Rechtssystems. Sie unterstreicht die Bedeutung von rechtlichen Regelungen, um sicherzustellen, dass Interessen angemessen gewahrt und ausgeglichen werden.