Der Gesetzesvorbehalt ist ein grundlegendes Prinzip im Rechtsstaat, das besagt, dass nur der Gesetzgeber die Befugnis hat, Rechtsnormen zu erlassen. Dies bedeutet, dass alle Regelungen, die für Bürgerinnen und Bürger verbindlich sind, von einem demokratisch legitimierten Parlament beschlossen werden müssen. Der Gesetzesvorbehalt stellt sicher, dass staatliches Handeln an klare und nachvollziehbare Regeln gebunden ist und nicht willkürlich erfolgt.

Im Kontext des Gesetzesvorbehalts ist es entscheidend, dass die gesetzgebende Gewalt ihre Autorität aus der Verfassung oder einem gleichwertigen Rechtsdokument ableitet. Sie hat das Monopol auf die Schaffung von Gesetzen und ist daher die höchste Instanz bei der Herstellung von Rechtssicherheit.

Der Gesetzesvorbehalt gilt als bedeutsames Prinzip des Rechtsstaats und ist in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, verankert. Er dient dem Schutz der Grundrechte und der Gewährleistung eines geordneten und rechtsstaatlichen Zusammenlebens.