Das Gewaltmonopol bezeichnet das Recht des Staates, Gewalt auszuüben und diese zu kontrollieren. Es ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates, dass die Anwendung von Gewalt ausschließlich dem Staat vorbehalten ist. Ziel des Gewaltmonopols ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten sowie den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Das Gewaltmonopol ist in der Regel auf staatliche Organe wie die Polizei und die Streitkräfte übertragen. Die Polizei ist zuständig für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und kann im Rahmen ihres Auftrags notfalls Gewalt anwenden. Dabei ist sie jedoch an Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit gebunden.

Das Gewaltmonopol bedeutet auch, dass Privatpersonen keine Gewalt gegen andere ausüben dürfen, es sei denn, es liegt eine Notwehr- oder Nothilfesituation vor. Das Gewaltmonopol des Staates dient somit dem Schutz der individuellen Freiheit und dem Erhalt des Rechtsfriedens in der Gesellschaft.