Die Gewissensfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in vielen Verfassungen und internationalen Menschenrechtsabkommen verankert ist. Sie gewährleistet jedem Menschen das Recht, nach seinem eigenen Gewissen zu handeln und zu entscheiden, insbesondere im Hinblick auf religiöse, weltanschauliche oder ethische Überzeugungen.

Die Gewissensfreiheit umfasst das Recht, seinen Glauben zu bekennen, seine Religion oder Weltanschauung frei zu wählen, auszuüben oder zu wechseln und nach den eigenen Überzeugungen zu leben. Jedem Menschen steht es frei, seinen Gewissensentscheidungen zu folgen, solange er dabei nicht die Rechte und Freiheiten anderer Menschen verletzt.

Die Gewissensfreiheit hat auch rechtliche Implikationen, insbesondere im Bereich der Religionsfreiheit. Sie schützt zum Beispiel das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, das Recht auf freie Religionsausübung oder das Recht auf Verweigerung von Diensten aus Gewissensgründen. Die Gewissensfreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der individuellen Freiheit und Autonomie und gehört zu den grundlegenden Menschenrechten.