Der Gläubigerverzug ist eine Situation, in der der Gläubiger seine Pflichten aus einem Schuldverhältnis nicht erfüllt und dadurch in Verzug gerät. Im deutschen Schuldrecht regelt die §§ 286 bis 288 BGB die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs.

Der Gläubiger gerät in Verzug, wenn er eine fällige Leistung nicht annimmt oder nicht die erforderlichen Handlungen vornimmt, um die Erfüllung der Leistung durch den Schuldner zu ermöglichen. In diesem Fall kann der Schuldner unter Umständen von seiner Leistungspflicht befreit sein oder Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs variieren je nach Art des Schuldverhältnisses und können unter anderem die Verzugszinsen, die Ersatzpflicht für einen Verzugsschaden oder die Möglichkeit der Kündigung des Schuldverhältnisses umfassen. Der Schuldner hat dabei in der Regel die Pflicht, den Gläubiger auf den Verzug hinzuweisen und ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Leistung zu setzen.

Der Gläubigerverzug dient insbesondere als Schutzmechanismus für den Schuldner und soll sicherstellen, dass beide Parteien ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Es ist daher wichtig, die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs im Einzelfall genau zu prüfen und möglicherweise rechtlichen Rat einzuholen.