Die Gleichstellung bezeichnet das Prinzip der gleichberechtigten Teilhabe und Chancengleichheit aller Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen Merkmalen. Sie ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie und eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

In rechtlicher Hinsicht bedeutet Gleichstellung, dass Menschen nicht diskriminiert werden dürfen und gleiche Rechte und Chancen haben sollen. Dies gilt insbesondere im Arbeitsleben, bei der Bildung, im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, sowie in vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens.

Die Gleichstellung wird sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gefördert und geschützt. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen, die die Gleichstellung von Menschen sicherstellen sollen, wie beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland oder die Europäische Charta der Grundrechte.