Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maßstab zur Bewertung von Beeinträchtigungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit. Er dient dazu, den individuellen Unterstützungsbedarf und die Schwerbehinderteneigenschaft einer Person festzustellen.

Der GdB wird nach einem bundesweit einheitlichen Bewertungssystem ermittelt und reicht von einem Grad der Behinderung von 20 bis 100 in Zehnerschritten. Ein GdB von 20 bedeutet, dass die Beeinträchtigung gering ist, während ein GdB von 100 eine außergewöhnlich starke Beeinträchtigung darstellt. Der Grad der Behinderung wird auf Antrag vom Versorgungsamt oder einem ärztlichen Gutachter festgestellt.

Der GdB hat verschiedene Auswirkungen auf das Leben eines Menschen mit Behinderung. Er ermöglicht den Zugang zu bestimmten Rechten und Leistungen, wie beispielsweise einem Schwerbehindertenausweis, Steuererleichterungen, einem erhöhten Kündigungsschutz oder einem Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage. Der GdB wird regelmäßig überprüft und kann sich bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ändern.