Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem sämtliche grundstücksbezogenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind. Es dient der Sicherung und Nachweisung von Grundstückseigentum und anderer dinglicher Rechte, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grunddienstbarkeiten.

In das Grundbuch werden alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück eingetragen, wie zum Beispiel die genaue Lage, Größe, Eigentümer, Lasten und Rechte. Diese Eintragungen sind von großer Bedeutung für den Rechtsverkehr mit Grundstücken, da sie Rechtssicherheit schaffen und die Bonität eines Grundstücks überprüfen ermöglichen.

Das Grundbuch ist in der Regel in mehrere Abteilungen unterteilt. Die Abteilung I enthält Information über das Eigentum und etwaige Grunddienstbarkeiten, die Abteilung II enthält die Hypotheken und Grundschulden, die Abteilung III enthält weitere Rechte und Belastungen.

Um eine Änderung oder Löschung eines Eintrages im Grundbuch durchzuführen, ist ein besonderes Verfahren erforderlich. In der Regel muss ein Notar eingeschaltet werden, der die erforderlichen Dokumente erstellt und bei dem zuständigen Grundbuchamt einreicht. Erst nach Prüfung und Genehmigung durch das Grundbuchamt werden die Änderungen im Grundbuch vorgenommen.