Das Grundeigentum bezeichnet das Eigentum an einem Grundstück. Es verleiht dem Eigentümer die umfassende Verfügungsgewalt über das Grundstück und ermöglicht die Ausübung verschiedener Rechte wie das Recht auf Nutzung, das Recht auf Veräußerung oder das Recht auf Bebauung.

Das Grundeigentum wird durch den jeweiligen Eigentümernachweis im Grundbuch nachgewiesen. Der Eigentümer eines Grundstücks hat bestimmte Pflichten, wie zum Beispiel die Bezahlung von Grundsteuern oder die Instandhaltung des Grundstücks.

Das Grundeigentum ist grundlegend für den Rechtsverkehr mit Grundstücken. Es ermöglicht den Erwerb und Verkauf von Grundstücken, die Begründung von Hypotheken und Grunddienstbarkeiten oder die Eintragung von Rechten und Lasten durch Dritte.

In vielen Ländern können Grundstücke nur von natürlichen oder juristischen Personen erworben werden, die das Rechtssubjekt sind. Die Begründung von Grundeigentum ist in den meisten Rechtsordnungen an bestimmte formelle Voraussetzungen gebunden, wie zum Beispiel den Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags und die Eintragung im Grundbuch.