Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten anfällt. Sie ist eine Form der Erwerbssteuer und wird von den Bundesländern in Deutschland erhoben. Die Höhe der Grunderwerbssteuer variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises bzw. der Gegenleistung.

Die Grunderwerbssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Länder und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Sie soll den Erwerb von Grundstücken besteuern und dadurch den spekulativen Handel mit Immobilien eindämmen. Zudem trägt sie zur Verteilung der Vermögen bei und schützt das Gemeinwohl.

Beim Erwerb eines Grundstücks muss der Käufer die Grunderwerbssteuer beim zuständigen Finanzamt selbstständig anmelden und entrichten. Die Steuer entsteht mit dem Abschluss des Kaufvertrags und ist innerhalb einer bestimmten Frist zu zahlen. Bei Nichtzahlung können Säumniszuschläge oder weitere rechtliche Konsequenzen drohen.