Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist ein Grundrecht, welches durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Fortschreibung der Grundrechte im digitalen Zeitalter entwickelt wurde. Es schützt die Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation und informationstechnischer Infrastrukturen vor Eingriffen durch staatliche oder private Akteure.

Das Grundrecht umfasst den Schutz vor heimlichen Überwachungsmaßnahmen, den Schutz vor unbefugtem Zugriff auf informationstechnische Systeme sowie den Schutz vor Manipulation von Daten und informationstechnischen Systemen. Es ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden und gewährleistet eine Grundlage für die Sicherheit und Privatheit im digitalen Raum.

Die konkrete Ausgestaltung und Anwendung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ist Gegenstand anhaltender Diskussionen und wird von der Rechtsprechung immer wieder neu interpretiert und präzisiert. Es dient als wesentlicher Schutzmechanismus für die individuelle Freiheit und den Rechtsstaat im digitalen Zeitalter.