Die Grundrechtecharta ist eine Charta der Europäischen Union, in der die grundlegenden Rechte und Freiheiten der EU-Bürger festgeschrieben sind. Sie wurde im Jahr 2000 verabschiedet und ist rechtlich bindend für die EU-Organe und die Mitgliedstaaten, solange das EU-Recht anwendbar ist.

Die Grundrechtecharta umfasst eine Vielzahl von Grundrechten, darunter das Recht auf Leben, das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz sowie das Recht auf Datenschutz. Sie schützt die Menschenwürde und die Grundrechte der EU-Bürger und gewährleistet einen einheitlichen Schutzstandards in der EU.

Die Grundrechtecharta dient als Orientierung und Leitlinie für EU-Gesetzgebung und Entscheidungen der EU-Organe. Sie kann von den Gerichten der EU bei der Auslegung und Anwendung des EU-Rechts herangezogen werden. Die Grundrechtecharta stellt sicher, dass die EU-Bürger in allen Mitgliedstaaten gleichberechtigt Grundrechte in Anspruch nehmen können und unterstützt die Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums für Grundrechte und Rechtssicherheit.