Die Grundschuld ist eine besondere Form der Kreditsicherung im deutschen Kreditsicherungsrecht. Sie dient der Absicherung einer finanziellen Forderung des Gläubigers durch die Bestellung einer Sicherheit an einem Grundstück oder einer Immobilie.

Bei der Grundschuld wird kein konkreter Verwendungszweck festgelegt. Der Kreditnehmer kann die Grundschuld also für beliebige Verbindlichkeiten verwenden, beispielsweise zur Finanzierung eines Hausbaus oder zum Ausgleich anderer Verbindlichkeiten.

Die Grundschuld ist ein dingliches Recht und wird in das Grundbuch eingetragen. Dadurch erhält der Gläubiger ein besonderes Pfandrecht an der Immobilie, das im Falle der Nichtzahlung der Forderung zur Zwangsversteigerung des Grundstücks führen kann.

Die Höhe der Grundschuld kann dabei über der eigentlichen Kreditsumme liegen, um dem Gläubiger einen gewissen Sicherheitspuffer zu geben. Die Grundschuld wird mit der Tilgung der Forderung nicht automatisch gelöscht, sondern kann nur durch eine Löschungsbewilligung des Gläubigers oder bei einer Veräußerung des Grundstücks aufgelöst werden.

Die Grundschuld ist eine weit verbreitete Kreditsicherung und ermöglicht es Kreditgebern, ihr Ausfallrisiko zu minimieren. Sie bietet dem Gläubiger eine relativ sichere Position bei der Rückzahlung der Forderung und erleichtert es dem Kreditnehmer, einen Kredit zu erhalten.