Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die Menschen unterstützt, die im Rentenalter oder aufgrund einer Erwerbsminderung nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Sie ist in Deutschland Bestandteil des Sozialgesetzbuches XII.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine existenzsichernde Leistung, die dazu dient, dass diese Personengruppen ein menschenwürdiges Leben führen können. Sie umfasst neben dem eigentlichen Existenzminimum auch Leistungen zur Sicherung des Wohnbedarfs und zur Krankenversicherung.

Um Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem das Erreichen der Altersgrenze oder das Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsminderung. Auch das vorhandene Einkommen und Vermögen werden bei der Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird von den zuständigen Sozialämtern bearbeitet und ausgezahlt. Die Leistungsberechtigten haben ebenfalls Pflichten, wie zum Beispiel die Mitwirkungspflicht und die Verpflichtung zur Vermittlung in geeignete Maßnahmen zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.