Der Begriff „gute Sitten“ bezieht sich im juristischen Kontext auf die allgemeinen moralischen und ethischen Grundsätze, die in einer bestimmten Gesellschaft als richtig und akzeptabel angesehen werden. Die „guten Sitten“ variieren je nach Kultur, Religion und sozialem Kontext und können sich im Laufe der Zeit verändern.

Die Prüfung der „guten Sitten“ erfolgt oft im Zusammenhang mit Verträgen oder rechtlichen Vereinbarungen. Eine Klausel oder Vereinbarung, die gegen die „guten Sitten“ verstößt, kann möglicherweise für ungültig erklärt werden. Zum Beispiel könnte ein Vertrag, der Menschenhandel oder Sklaverei unterstützt, als gegen die „guten Sitten“ verstoßend angesehen werden und rechtlich nicht durchsetzbar sein.

Die Beurteilung der „guten Sitten“ wird in der Regel von Gerichten oder anderen juristischen Instanzen vorgenommen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel die öffentliche Ordnung, die Moralvorstellungen der betroffenen Gemeinschaft und die Auswirkungen der betreffenden Handlung auf die Rechte und Interessen anderer Personen.

Die Einhaltung der „guten Sitten“ ist eine Voraussetzung für eine rechtmäßige und ethisch verantwortungsvolle Handlungsweise in vielen Rechtsbereichen. Es ist zu beachten, dass Personen und Unternehmen bei juristischen oder geschäftlichen Transaktionen die „guten Sitten“ beachten, um rechtliche Streitigkeiten oder andere negative Konsequenzen zu vermeiden.