Ein Haftgrund ist ein Umstand oder eine Tatsache, die eine vorläufige Inhaftierung einer Person rechtfertigt. Haftgründe dienen dazu, sicherzustellen, dass eine Person nicht inhaftiert wird, ohne dass ein hinreichender Verdacht oder ein berechtigter Grund vorliegt.

Einige der gängigsten Haftgründe sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Fluchtgefahr bedeutet, dass die Person wahrscheinlich versuchen wird, sich der Strafverfolgung zu entziehen. Verdunkelungsgefahr besteht, wenn die Person Beweise vernichten oder Zeugen beeinflussen könnte. Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die Person wahrscheinlich weitere Straftaten begehen wird, wenn sie auf freiem Fuß ist.

Um einen Haftgrund geltend zu machen, muss die Strafverfolgungsbehörde nachweisen, dass es konkrete Anhaltspunkte und Beweise für den Haftgrund gibt. Ein Richter entscheidet dann, ob der Haftgrund ausreichend ist, um einen Haftbefehl zu erlassen. Die Verhältnismäßigkeit spielt dabei ebenfalls eine wichtige Rolle, da die Inhaftierung einer Person eine schwerwiegende Einschränkung ihrer Freiheit darstellt und daher gerechtfertigt sein muss.