Heilmittel sind in der Rechtssprechung medizinische oder therapeutische Maßnahmen, die angewendet werden, um eine Krankheit zu behandeln oder zu heilen. Im deutschen Rechtssystem umfasst der Begriff Heilmittel eine breite Palette von medizinischen Leistungen, wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Krankengymnastik.

Die Kosten für Heilmittel können in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen unter anderem eine ärztliche Verordnung, eine medizinische Notwendigkeit und eine Verordnungsmenge, die den festgelegten Richtlinien entspricht.

Die Verordnung von Heilmitteln erfolgt meist im Rahmen einer ärztlichen Behandlung. Der behandelnde Arzt stellt eine Heilmittelverordnung aus, auf der Art und Umfang der verordneten Leistungen genau festgehalten sind. Die Heilmittelverordnung wird anschließend bei der Krankenkasse eingereicht und geprüft.

Im Fall einer Ablehnung kann der Versicherte Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid einlegen und im Zweifelsfall den Rechtsweg beschreiten. Es besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht, um eine Entscheidung über die Übernahme der Kosten für Heilmittel zu erwirken.