Als „Hilfsmittel“ werden im juristischen Kontext alle Schriftstücke, Instrumente oder Unterlagen bezeichnet, die bei der Durchführung juristischer Arbeiten oder bei der Lösung von Rechtsfällen unterstützend herangezogen werden.

Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Gesetzestexte, Kommentare, Fachliteratur, Urteile, Gutachten, Rechtsprechungssammlungen und andere schriftliche Aufzeichnungen. Diese Hilfsmittel dienen dazu, das Verständnis und die Anwendung des geltenden Rechts zu erleichtern.

Hilfsmittel haben in der juristischen Praxis eine große Bedeutung. Sie ermöglichen es Juristen, sich über aktuelle Gesetze und rechtliche Entwicklungen zu informieren, Rechtsfragen zu klären und argumentativ fundierte Entscheidungen zu treffen. Sie dienen auch als Quelle für rechtliche Informationen und als Nachschlagewerk.

Es ist zu beachten, dass Hilfsmittel zwar als Unterstützung dienen, jedoch nicht in allen Fällen rechtlich bindend sind. Sie können als Orientierungshilfe und Argumentationsgrundlage verwendet werden, können jedoch keine bindende Wirkung haben oder das geltende Recht ersetzen.