Der lateinische Begriff „in dubio pro reo“ bedeutet übersetzt „im Zweifel für den Angeklagten“ und stellt ein bedeutsames Prinzip im Strafrecht dar. Es besagt, dass im Falle von Zweifeln an der Schuld des Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt und dieser als unschuldig zu betrachten ist.

Dieses Prinzip hat seinen Ursprung im Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und dient dem Schutz der Rechte des Angeklagten. Es soll verhindern, dass unschuldige Personen zu Unrecht verurteilt werden und für Straftaten bestraft werden, die sie nicht begangen haben. In dubio pro reo ist somit ein Bekenntnis zu einer gerechten und fairen Rechtsprechung.

Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt nicht nur für das deutsche Strafrecht, sondern ist auch in internationalen Menschenrechtsinstrumenten verankert. Er ist ein wesentlicher Bestandteil eines fairen Verfahrens und beeinflusst die Beweislast im Strafrecht.

In der Praxis bedeutet dies, dass im Zweifel zugunsten des Angeklagten entschieden werden muss. Das Gericht darf eine Verurteilung nur aussprechen, wenn es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist und es keine vernünftigen Zweifel an seiner Schuld gibt. In Zweifelsfällen ist es die Aufgabe des Gerichts, den Angeklagten freizusprechen.