Insolvenzgeld ist eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, das bei Insolvenz eines Arbeitgebers gezahlt wird. Es dient dazu, den Beschäftigten einen finanziellen Ausgleich zu bieten, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und keine Löhne mehr zahlen kann.

Das Insolvenzgeld wird von der Agentur für Arbeit geleistet und kann für die Zeit ab dem Tag der Insolvenzeröffnung beantragt werden. Es dient dazu, den Verlust des Arbeitsplatzes auszugleichen und den Beschäftigten finanziell abzusichern. Es wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum gezahlt und orientiert sich an der Höhe des bisherigen Gehalts.

Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht für alle Beschäftigten, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Die Insolvenzgeldzahlungen werden aus dem Vermögen des Insolvenzverfahrens getätigt und haben Vorrang vor anderen Forderungen des Arbeitgebers.

Das Insolvenzgeld ist eine wichtige soziale Absicherung für Beschäftigte, die von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind. Es soll helfen, den finanziellen Verlust auszugleichen und den betroffenen Personen eine finanzielle Sicherheit zu bieten, um die Zeit bis zur Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu überbrücken.