Der Instanzenzug ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem und beschreibt die hierarchische Struktur der Gerichte. Im Instanzenzug werden Fälle, die vor Gericht gebracht werden, durch mehrere Gerichtsinstanzen bearbeitet. Dabei wird ein Fall zunächst vor einem Gericht erster Instanz verhandelt und kann im Falle eines Rechtsmittels vor ein Gericht nächsthöherer Instanz weitergeleitet werden.

Der Instanzenzug dient dazu, dass eine Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur von Entscheidungen durch eine höhere Instanz möglich ist. Die verschiedenen Instanzen haben dabei unterschiedliche Zuständigkeiten und Kompetenzen. Je nach Art des Falles können in Deutschland mehrere Instanzen durchlaufen werden, beginnend mit dem Amtsgericht als Gericht erster Instanz, über das Landgericht und gegebenenfalls das Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof.

Der Instanzenzug gewährleistet somit eine rechtsstaatliche Kontrolle der Entscheidungen und ermöglicht es den Parteien, ihre Rechte vor verschiedenen Gerichtsinstanzen geltend zu machen.