Der Interessensausgleich ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um bei betrieblichen Veränderungen die Interessen beider Seiten zu berücksichtigen. Der Interessensausgleich dient dazu, sozialverträgliche Lösungen bei Personalabbau, Betriebsschließungen oder anderen Umstrukturierungen zu finden.

In der Regel wird der Interessensausgleich in Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten getroffen. Dabei geht es darum, mögliche negative Auswirkungen auf die Beschäftigten zu minimieren und soziale Härtefälle zu vermeiden. Der Interessensausgleich kann verschiedene Maßnahmen enthalten, wie zum Beispiel die Regelung von Abfindungen, die Weiterbildung oder Unterstützung bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen.

Der Interessensausgleich muss bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen und kann unter Umständen gerichtlich überprüft werden. Er ist ein bedeutsames Instrument, um den Arbeitsplatzabbau sozialverträglich zu gestalten und den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.