Die Jagdwilderei bezeichnet eine strafbare Handlung im Bereich des Jagd- und Tierschutzrechts. Sie liegt vor, wenn jemand ohne Erlaubnis oder außerhalb der gesetzlichen Vorschriften wildlebende Tiere jagt, fängt oder tötet. Die Jagdwilderei wird in vielen Ländern als Straftat geahndet und kann hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Um die Wildtiere und deren Lebensraum zu schützen, gibt es in den meisten Ländern strenge Regeln und Vorschriften für die Jagd. Diese dienen dazu, den Bestand der Tierarten zu erhalten und eine nachhaltige Nutzung sicherzustellen. Die Jagdwilderei stellt eine Gefährdung dieser Ziele dar und wird deshalb rechtlich verfolgt.

Beispiele für Jagdwilderei sind das Wildern in Naturschutzgebieten, die Jagd ohne gültige Jagderlaubnis oder das Fangen und Töten geschützter Tierarten. Die Strafen für Jagdwilderei variieren je nach Land und können sehr streng ausfallen, um die Abschreckung zu erhöhen.

Im deutschen Rechtssystem ist die Jagdwilderei im Tierschutzgesetz und im Bundesjagdgesetz geregelt. Die Strafen reichen hier von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.