Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch JAEG genannt) bezieht sich auf die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Sie stellt somit einen wichtigen Faktor im Sozialversicherungsrecht dar.

In Deutschland wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich angepasst und liegt aktuell (Stand 2021) bei 64.350 Euro brutto pro Jahr. Verdient ein Arbeitnehmer über dieser Grenze, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichern. Liegt das Jahresgehalt unterhalb dieser Grenze, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze dient dazu, die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern mit höherem Einkommen und solchen mit geringerem Einkommen zu treffen. Die Versicherungsfreiheit ermöglicht es Besserverdienenden, ihre Krankenversicherung individuell zu gestalten und eventuell von besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen zu profitieren.

Es ist zu beachten, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze nur für die gesetzliche Krankenversicherung gilt. In anderen Sozialversicherungszweigen, wie zum Beispiel der Rentenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung, spielen andere Einkommensgrenzen eine Rolle.