Die Judikative ist eine der drei Gewalten im politischen System eines Staates und bezeichnet die Rechtsprechung. Sie stellt somit den Bereich der Gerichte und Richter dar und hat die Aufgabe, Rechtssachen zu entscheiden und das geltende Recht auszulegen.

In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, ist die Judikative unabhängig von den beiden anderen Gewalten, der Exekutive (Regierung) und der Legislative (Parlament). Diese Gewaltenteilung soll sicherstellen, dass die Rechtsprechung frei von politischer Einflussnahme ist und somit eine faire und unabhängige Justiz gewährleistet wird.

Die Judikative ist für die Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts zuständig. Sie befasst sich mit der Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Personen oder Institutionen, klärt strittige Rechtsfragen und spricht Urteile oder Entscheidungen aus. Zudem überprüft sie die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und sorgt für die Einhaltung der Gesetze.

Die Richterinnen und Richter in der Judikative sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie urteilen auf der Grundlage des geltenden Rechts und treffen ihre Entscheidungen objektiv und neutral. Damit nehmen sie eine wichtige Rolle im Rechtsstaat ein und gewährleisten den Schutz der Grundrechte und eine gerechte Auslegung des Rechts.