Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist eine Institution, die im Rahmen des Jugendstrafrechts tätig ist. Sie hat die Aufgabe, Jugendliche vor, während und nach einem Strafverfahren zu betreuen, zu beraten und zu unterstützen.

Die Jugendgerichtshilfe arbeitet eng mit den Jugendgerichten und Jugendstaatsanwaltschaften zusammen. Sie erstellt Gutachten über den Jugendlichen, um dem Gericht bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Dabei werden Informationen über die Entwicklung des Jugendlichen, seine familiären Verhältnisse und seine Sozialkompetenzen berücksichtigt.

Die Jugendgerichtshilfe hat die Möglichkeit, auf den Jugendlichen, seine Familie und sein Umfeld Einfluss zu nehmen. Sie kann geeignete Maßnahmen zur Erziehung und Resozialisierung vorschlagen und dabei auch auf außerschulische Hilfeangebote und soziale Einrichtungen zurückgreifen.

Die Jugendgerichtshilfe ist auch für die Nachbetreuung des Jugendlichen zuständig. Sie begleitet ihn bei der Umsetzung der auferlegten Maßnahmen und unterstützt ihn bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie soll sicherstellen, dass der Jugendliche seine Straftat bereut und sich künftig an Recht und Gesetz hält.